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Der Zuchtleiter, Prof. Dr. Peter Friedrich, informiert:
Die Körkommission, das Zuchtkommissionsmitglied für die Rasse Irish Wolfhound und der Wissen-schaftsbeirat des Verbandes für das Deutsche Hundewesen haben gemeinschaftlich die nachfolgende Neuregelung erarbeitet, die ab dem 1.5.2008 wirksam ist:
Bei Irish Wolfhounds ist, abgesehen von den beiden nachfolgend beschriebenen Ausnahmen, vom 1. Mai 2008 bis zum 30. April 2014 eine Untersuchung des Hüftgelenks nicht mehr notwendige Voraussetzung für eine Zuchtzulassung.
Ausnahme 1: Irish-Wolfhound-Deckrüden aus deutscher Zucht, auf die in einem Jahr mehr als zehn Prozent aller Würfe dieses Jahres zurückgehen, müssen vor einem weiteren Zuchteinsatz auf Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt werden. Nur Rüden, die dabei in die Kategorien "HD-frei (A)" und "HD-Übergangsform (B)" fallen, behalten ihre Zuchtzulassung. Rüden, die dabei in die Kategorien "leichte HD (C)", "mittlere HD (D)" und "schwere HD (E)" fallen, erhalten ein Zuchtverbot. Rüden, die innerhalb eines Jahres zwanzig oder mehr Würfe gezeugt haben, müssen vor einer weiteren Zuchtverwendung ebenfalls auf HD geröntgt werden.
Ausnahme 2: Irish-Wolfhound-Importrüden und Irish-Wolfhound-Importhündinnen können nur zur Zucht zugelassen werden, wenn sie zuvor auf Hüftgelenksdysplasie (HD) geröntgt worden sind. Nur Rüden und Hündinnen, die dabei in die Kategorien "HD-frei (A)" und "HD-Übergangsform (B)" fallen, kommen für eine Zuchtverwendung in Frage. Rüden und Hündinnen, die dabei in die Kategorien "leichte HD (C)", "mittlere HD (D)" und "schwere HD (E)" fallen, erhalten ein Zuchtverbot.
Unmittelbar nach der aufgeführten sechsjährigen Zeitspanne wird der DWZRV zu einer Beurteilung der Lage beitragen, indem der eine Stichprobe von Tieren wissenschaftlich untersuchen lassen wird. Was die Größe und weitere Merkmale der Stichprobe betrifft, wird er sich mit dem VDH abstimmen.
Peter Friedrich
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